Die Frühstartrente ist ein Startkapital für die Altersvorsorge deines Kindes. Vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlt der Bund 10 € im Monat in ein Depot, das auf den Namen deines Kindes läuft. Über zwölf Jahre sind das 1.440 € geschenktes Geld, dazu kommen die Erträge.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Alles hier ist also der geplante Stand, im Verfahren kann sich noch etwas ändern (bitte prüfen). Die Regeln und Zahlen stammen aus den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums vom 14. August 2026.
Wer die Frühstartrente bekommt
Anspruch haben Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020, vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Auf deinen Wohnsitz als Elternteil kommt es nicht an, und auch nicht darauf, ob dein Kind eine Schule im Inland besucht.
Losgehen soll es am 1. Januar 2027 mit den Jahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 zahlt der Bund rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ab 2028 kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der in dem Jahr sechs wird.
Ist dein Kind vor 2020 geboren, gibt es kein Geld vom Staat. Das Ministerium begründet das damit, dass alle geförderten Kinder die vollen zwölf Jahre bekommen sollen und ein langer Anlagehorizont bei kapitalgedeckter Vorsorge wichtig ist. Den neuen Standarddepot-Vertrag kannst du für ältere Kinder trotzdem abschließen: Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, besteuert wird später die Rente.
Was du tun musst
Du brauchst einen Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen deines Kindes, bei einem zertifizierten Anbieter deiner Wahl. Diese Verträge gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027. Ein bestehendes Junior- oder Kinderdepot reicht nicht, weil es die Vorgaben des Zertifizierungsgesetzes nicht erfüllt.
Einen eigenen Antrag musst du nicht stellen. Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch, sofern du der Bevollmächtigung nicht widersprichst. Nachweise wie Schulbescheinigungen sind nicht nötig. Was du bereithalten solltest: die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes. Ohne sie läuft die automatische Prüfung nicht.
Gefördert wird je Kind nur ein Vertrag. Das gilt auch für die Auszahlung des Startkapitals aus der kollektiven Anlage.
Was passiert, wenn du nichts tust
Die Förderung verfällt nicht. Ohne individuellen Vertrag legt der Bund das Geld kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank. Für den Jahrgang 2020 startet diese kollektive Anlage erst 2028, damit Eltern Zeit für den Vertragsschluss haben.
Schließt du später einen Standarddepot-Vertrag ab, wandert das angesparte Startkapital automatisch dorthin. Auch nach dem 18. Geburtstag geht das noch, bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Zwei Einschränkungen solltest du kennen: Zuzahlungen sind in der kollektiven Anlage nicht möglich, und aus einem individuellen Vertrag zurück in die kollektive Anlage kommst du nicht.
Das Standarddepot: einfacher Sparplan mit Kostendeckel
Gefördert wird ausschließlich der zertifizierte Standarddepot-Vertrag, ein bewusst einfach gehaltener Sparplan. Jeder Anbieter von Altersvorsorgeverträgen muss so ein Produkt anbieten. In der Ansparphase sind die Effektivkosten auf 1 % begrenzt, und bis zur Volljährigkeit deines Kindes darf der Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen.
Dieser Deckel ist eine Obergrenze, keine Zusage. Zwischen 1 % und 0,3 % laufenden Kosten liegen bei einer Laufzeit von 50 Jahren und mehr große Beträge. Sobald die ersten zertifizierten Verträge auf dem Markt sind, vergleiche ich sie für dich. Nebenbei: Anbieter müssen jährlich darüber informieren, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Kriterien bei der Anlage berücksichtigen.
Zuzahlungen bis 6.840 € im Jahr
Eigene Beiträge sind keine Bedingung. Die 10 € im Monat gibt es unabhängig davon, ob du zuzahlst. Wenn du willst, kannst du den Vertrag aber deutlich aufstocken: bis zu 6.840 € pro Jahr insgesamt. Einzahlen dürfen auch Großeltern, Paten oder andere Personen außerhalb der Familie. Der Anbieter passt auf, dass die Grenze eingehalten wird.
Steuerlich absetzen können Dritte ihre Zuzahlungen nicht, denn Sonderausgaben gelten nur für eigene Aufwendungen. Zahlt dein Kind selbst ein und gehört zum förderberechtigten Personenkreis nach § 10a EStG, etwa als Azubi in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist der Sonderausgabenabzug möglich.
Beide Förderungen können sogar parallel laufen. Beispiel des Ministeriums: Eine 16-Jährige ist in der Ausbildung pflichtversichert und zahlt eigene Altersvorsorgebeiträge in ihr Standarddepot. Dann bekommt sie neben der Frühstartrente die Zulagen der geförderten Altersvorsorge und, weil sie unter 25 ist, einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Steuern: erst am Ende
Die Erträge im Standarddepot bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Kein Freistellungsauftrag, keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale unterwegs. Besteuert wird nachgelagert, also die spätere Rente.
Was 1.440 € vom Staat am Ende wert sein können
Ein Beispiel, damit die Größenordnung klar wird: Dein Kind bekommt ab dem 6. Geburtstag zwölf Jahre lang 10 € im Monat, insgesamt 1.440 €. Bei angenommenen 6 % Rendite pro Jahr wären daraus mit 18 rund 2.100 € geworden. Bleibt dieses Geld bis 65 im Depot liegen, kommst du bei derselben Annahme auf grob 32.000 €.
Das ist eine Beispielrechnung, keine Zusage: ohne Kosten, ohne Steuern und mit einer Renditeannahme, die niemand garantieren kann. Sie zeigt trotzdem, worum es bei diesem Thema wirklich geht. Nicht die 10 € machen den Unterschied, sondern die Zeit, die das Geld arbeiten kann.
Der Haken: Das Geld ist bis 65 gebunden
Die Frühstartrente und ihre Erträge kommen grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Auszahlung. Für den Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnung ist dieses Geld nicht da. Eigene Zuzahlungen und die darauf entfallenden Erträge kannst du nach den Vertragsregeln jederzeit entnehmen, die Erträge musst du dann versteuern.
Deshalb rate ich zur Trennung: Die Frühstartrente ist der Rentenbaustein deines Kindes. Alles, was in 18 oder 25 Jahren verfügbar sein soll, gehört in ein normales Depot daneben. Sonst sperrst du Geld weg, das dein Kind viel früher braucht.
Was mit 18 passiert
Mit der Volljährigkeit endet die monatliche Zahlung des Bundes. Der Vertrag läuft weiter und kann bis zum Rentenbeginn selbst bespart werden. Genauso gut kann dein Kind in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln, zum Beispiel in das Altersvorsorgedepot, das ab 2027 die Riester-Rente ablöst. Damit ist der Übergang in die geförderte private Altersvorsorge nahtlos.
Was ich dir jetzt rate
Unterschreiben kannst du ohnehin noch nichts, die Verträge gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027. Wenn dir jemand heute schon eine Frühstartrente verkaufen will, verkauft er dir etwas anderes.
Sinnvoll ist jetzt dreierlei. Such die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes heraus. Überleg dir, welcher Teil deines Sparens fürs Kind bis zur Rente gebunden sein darf und welcher frei bleiben soll. Und vergleiche im Januar 2027 die Kosten der Anbieter, statt den erstbesten Vertrag zu nehmen.
Wenn du das nicht allein sortieren willst, gehen wir es gemeinsam durch: kostenlose Beratung buchen, wie immer ohne Honorar.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Wann startet die Frühstartrente?
Geplant ist der 1. Januar 2027, mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 zahlt der Bund rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ab 2028 kommt jährlich der Jahrgang dazu, der sechs wird. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, das Gesetz soll 2026 fertig werden.
Welche Kinder haben Anspruch?
Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Der Wohnsitz der Eltern spielt keine Rolle. Ältere Jahrgänge bekommen keine Förderung, können den Standarddepot-Vertrag aber nutzen.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Du brauchst nur einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen deines Kindes. Die Förderung beantragt der Anbieter automatisch. Nachweise sind nicht nötig, die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes musst du bei Vertragsschluss angeben.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Das Geld ist nicht verloren. Der Bund legt es kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Bei einem späteren Vertragsschluss wird das Startkapital automatisch übertragen, möglich bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Zuzahlungen sind in der kollektiven Anlage nicht möglich.
Kann mein Kind das Geld für den Führerschein nutzen?
Nein. Die Frühstartrente und ihre Erträge sind grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr verfügbar. Eigene Zuzahlungen und deren Erträge lassen sich nach den Vertragsregeln jederzeit entnehmen, die Erträge werden dann besteuert.
Wie viel darf zusätzlich eingezahlt werden?
Bis zu 6.840 € im Jahr, auch von Großeltern oder anderen Dritten. Eigene Beiträge sind keine Voraussetzung: Die 10 € im Monat gibt es unabhängig davon.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Frühstartrente, Stand 14. August 2026. Das Gesetzgebungsverfahren war zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht abgeschlossen, Details können sich ändern. Die Beispielrechnung ist eine Annahme, keine Zusage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
