Die Altersvorsorge für Frauen ist inzwischen mein häufigstes Beratungsthema. Immer öfter sitzen Frauen bei mir, die ihre Renteninformation mitgebracht haben. Sie kommen von selbst, ohne dass ich das Thema anstoßen muss. Der Satz ist fast immer derselbe: „Da steht viel zu wenig. Was kann ich noch tun?“ Meistens sind es Mütter, die nach der Geburt beruflich zurückgetreten sind. Der Anlass ist gut, der Zeitpunkt oft spät. Deshalb dieser Beitrag, und zwar an beide Partner.
Die Entscheidung wird getroffen, über die Folgen wird geschwiegen
Wenn ein Kind kommt, entscheidet fast jedes Paar dieselbe Frage: Wer reduziert? In den meisten Familien ist es die Frau. Sie geht in Elternzeit, kommt in Teilzeit zurück, bleibt dabei. Das ist eine legitime Entscheidung, wenn sie bewusst fällt.
Nur wird über den Preis selten gesprochen. Weniger Gehalt heißt weniger Rentenpunkte, weniger Arbeitgeberzuschuss, weniger Geld für eigene Verträge. Wer sich über Jahre um die Familie kümmert, finanziert diesen Beitrag aus der eigenen späteren Rente. Und genau da bleibt es meistens hängen: Der Mann bezahlt den Einkauf, den Urlaub, das größere Auto. Die Rentenlücke bezahlt sie.
Der Effekt ist messbar. Frauen in Deutschland haben im Alter deutlich geringere eigene Ansprüche als Männer, der Abstand liegt bei 24,2 % (Gender Pension Gap, Statistisches Bundesamt). Die Hauptursache sind unterbrochene und reduzierte Erwerbsbiografien, nicht mangelndes Interesse an Geld.
Altersvorsorge für Frauen: die gesetzliche Rente reicht nicht
Die gesetzliche Rente federt etwas ab. Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 werden drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, etwa in Höhe eines Durchschnittsverdienstes. Bis zum zehnten Geburtstag kommen Berücksichtigungszeiten dazu, die vor allem bei Wartezeiten und Zurechnung helfen.
Danach zählt wieder nur, was du selbst verdienst. Wer 50 % arbeitet, sammelt 50 % der Punkte. Ein Rentenpunkt bringt derzeit rund 42,52 € Monatsrente. Ein Durchschnittsverdienst liegt bei etwa 50.500 € brutto im Jahr und ergibt genau einen Punkt. Deine eigenen Werte kannst du mit dem Rentenschätzer der Deutschen Rentenversicherung nachrechnen.
Beispiel: was acht Jahre Teilzeit kosten
Eine Angestellte verdient in Vollzeit 50.500 € brutto. Nach der Elternzeit arbeitet sie acht Jahre lang 50 %.
| Beispiel | Vollzeit | 8 Jahre Teilzeit 50 % |
|---|---|---|
| Rentenpunkte in diesen 8 Jahren | 8,0 | 4,0 |
| Monatsrente daraus | rund 340 € | rund 170 € |
| Fehlbetrag pro Monat | – | rund 170 €, lebenslang |
| Bei 20 Jahren Rentenbezug | – | rund 41.000 € weniger |
Beispielrechnung mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 €, ohne künftige Rentenanpassungen, ohne Steuern und Krankenversicherungsbeiträge. Deine Zahlen sehen anders aus, die Richtung bleibt gleich. Dazu kommt, was in diesen Jahren nicht in betriebliche oder private Verträge geflossen ist.
Die Lösung ist unspektakulär: den Ausgleich zahlt, wer voll arbeitet
Meine Kernaussage ist einfach. Wer weiter voll arbeiten kann, weil die andere Person zurücksteckt, übernimmt die Beiträge zur privaten Altersvorsorge der anderen Person. Nicht als Geschenk, sondern als Ausgleich für einen Nachteil, der gemeinsam entstanden ist.
So sieht das praktisch aus:
- Der Vertrag läuft auf den Namen der Person, die kürzertritt. Sie ist Versicherungsnehmer:in und versicherte Person.
- Die Beiträge kommen per Dauerauftrag vom Konto der Person, die voll arbeitet.
- Die Höhe orientiert sich an der Lücke, nicht am Bauchgefühl. Ich rechne sie in Euro Monatsrente aus.
- Der Ausgleich läuft so lange wie die Teilzeit, und wird bei jeder Änderung neu angeschaut.
Beispiel: 250 € im Monat über 25 Jahre ergeben bei angenommenen 6 % Rendite nach Kosten rund 173.000 € Kapital (Beispielrechnung, keine Zusage; Kapitalanlagen können auch schlechter laufen). Das ist der Gegenwert der Rentenpunkte, die in der Teilzeit nicht entstehen.
Das gilt für jede Partnerschaft
Ich schreibe hier von Frauen, weil sie in meiner Beratung die große Mehrheit dieser Fälle stellen. Das Prinzip ist aber unabhängig vom Geschlecht. Reduziert der Mann, gilt es genauso. In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften stellt sich exakt dieselbe Frage: Eine Person bleibt im Beruf, eine kümmert sich, und eine von beiden zahlt dafür mit der eigenen Rente.
Besonders wichtig ist das Thema für unverheiratete Paare. Bei einer Scheidung wird geteilt, was in der Ehe an Anwartschaften entstanden ist, der Versorgungsausgleich erfasst gesetzliche und private Rentenansprüche. Ohne Ehe gibt es diesen Ausgleich nicht. Wer ohne Trauschein zurücksteckt, braucht den eigenen Vertrag deshalb umso mehr. Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel fragt eine Fachanwält:in für Familienrecht.
Lass dich beraten, bevor du reduzierst
Mein wichtigster Tipp: Holt euch die Zahlen, bevor die Entscheidung fällt, nicht fünf Jahre danach. Erst wenn schwarz auf weiß steht, was zwei, fünf oder acht Jahre Teilzeit an Rente kosten, könnt ihr die Entscheidung wirklich gemeinsam treffen. Alles andere ist ein Bauchgefühl mit lebenslangen Folgen. Der Termin dauert eine Stunde und kostet dich nichts.
Und ein Punkt, der mir wichtig ist: Ein Kind wächst nicht auf, um später einen Elternteil bei der Rente zu unterstützen. Kinder sind keine Altersvorsorge. Diese Rechnung müssen die Eltern unter sich klären, und zwar jetzt, solange Einkommen da ist.
Das Gespräch, das dazugehört
Bevor es um Produkte geht, gehört das Thema auf den Küchentisch. Nicht als Vorwurf, sondern als Planung. Wer die Entscheidung für ein Kind gemeinsam trifft, trifft auch diese Entscheidung gemeinsam, und hält sich daran. Vier Fragen reichen für den Anfang:
- Wer reduziert, wie stark, und für wie lange?
- Was kostet das an Rente, in Euro pro Monat?
- Wer übernimmt welchen Anteil davon, ab wann und in welchen Vertrag?
- Wann schauen wir das wieder an, etwa bei Rückkehr in Vollzeit oder beim zweiten Kind?
Schreibt die Antworten auf. Zwei Sätze auf einem Blatt Papier sind kein Vertrag, aber sie sind ein Commitment, an das sich beide erinnern.
Welcher Weg passt
Für den Ausgleich gibt es mehrere Wege, und keiner passt für alle:
| Weg | Passt, wenn |
|---|---|
| ETF-Rentenversicherung | lebenslange Rente gewünscht ist und der Vertrag Jahrzehnte laufen soll |
| Altersvorsorge-Depot | Flexibilität und niedrige Kosten im Vordergrund stehen |
| Riester-Rente | Kinderzulagen und ein geringes eigenes Einkommen zusammenkommen (Reform 2027 beachten) |
| Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente | sie überhaupt zulässig sind, das prüfe ich vorher für dich |
Einen Überblick über alle Bausteine findest du auf der Seite zur Altersvorsorge. Bestehende Verträge schaue ich mir im Renten-Vertrags-Check an.
Was ich für dich tue
Ich rechne dir die Lücke aus, die durch Elternzeit und Teilzeit entsteht, in Euro Monatsrente. Danach legen wir fest, welcher Beitrag sie schließt und in welchen Vertrag er läuft. Ich vergleiche dafür den Markt und bekomme von keinem Anbieter Vorgaben. Kommt am liebsten gemeinsam ins Gespräch, denn genau darum geht es hier. Die Beratung kostet dich nichts.
Häufige Fragen
Warum ist die Altersvorsorge für Frauen oft geringer?
Weil Frauen häufiger und länger beruflich zurückstecken. Elternzeit, Teilzeit und Pflege im Haushalt kosten Rentenpunkte, und mit dem geringeren Einkommen bleibt auch weniger Geld für eigene Verträge. Beim eigenen Alterseinkommen liegen Frauen deshalb 24,2 % unter den Männern (Statistisches Bundesamt). Ausgleichen lässt sich das über einen privaten Vertrag auf ihren Namen, den die Person mit dem vollen Einkommen bezahlt.
Bekomme ich für die Kindererziehung nicht automatisch Rentenpunkte?
Ja, aber nur begrenzt. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden dir drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, etwa in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Danach zählt nur noch, was du selbst verdienst. Wer über Jahre in Teilzeit bleibt, sammelt entsprechend weniger Rentenpunkte (Stand 2026, bitte prüfen).
Wie viel sollte in die private Altersvorsorge fließen?
Als Richtwert so viel, dass die Rentenpunkte ausgeglichen werden, die durch die Teilzeit fehlen. Ich rechne dir die Lücke in Euro Monatsrente aus, daraus ergibt sich der Beitrag. In vielen Familien landen wir bei 150 bis 300 € im Monat (Beispielwerte).
Auf wessen Namen sollte der Vertrag laufen?
Auf den Namen der Person, die kürzertritt. Sie ist Versicherungsnehmer:in und versicherte Person, die andere Person zahlt die Beiträge per Dauerauftrag. So gehören Vertrag und späteres Geld ihr, unabhängig davon, wie die Beziehung weitergeht.
Wir sind nicht verheiratet. Ändert das etwas?
Es macht die Sache dringender. Ohne Ehe gibt es bei einer Trennung keinen Versorgungsausgleich und keinen Zugewinnausgleich. Wer für die Familie beruflich zurücksteckt, steht dann allein mit der Rentenlücke da. Ein Vertrag auf den eigenen Namen ist die einfachste Absicherung. Das ist kein Rechtsrat, im Zweifel fragt eine Fachanwält:in für Familienrecht.
Stand: September 2026. Rentenwert, Durchschnittsentgelt und Kindererziehungszeiten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, der Gender Pension Gap nach dem Gleichstellungsindikator des Statistischen Bundesamtes. Beispielrechnungen sind vereinfacht und ohne Steuern. Dieser Beitrag ersetzt keine persönliche Beratung und keine Rechtsberatung.
