Betriebliche Altersvorsorge
Über den Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben sparen — die bAV ist der einzige Vorsorgeweg, bei dem auch dein Chef (mindestens 15 %) etwas dazugibt.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zur 2. Schicht der Altersvorsorge — du baust sie über deinen Arbeitgeber auf. Sie steht nur Arbeitnehmer:innen offen; Selbstständige und Beamt:innen können keine bAV abschließen. Den Beitrag finanziert entweder dein Chef komplett, du selbst über die Entgeltumwandlung aus dem Brutto — oder beide gemeinsam.
Klingt erstmal nach einem Selbstläufer, ist es aber nicht immer. Eine voll arbeitgeberfinanzierte bAV ist geschenktes Geld. Bei der Entgeltumwandlung lohnt es sich dagegen, genau hinzuschauen: Hier entscheidet vor allem die Höhe des Arbeitgeberzuschusses, ob sich der Aufwand wirklich rechnet.
Auf einen Blick
- Mit der bAV baust du über deinen Arbeitgeber eine zusätzliche Rente auf.
- Dein Arbeitgeber muss dir mindestens eine Direktversicherung per Entgeltumwandlung anbieten.
- Bei der Entgeltumwandlung zahlst du aus dem Brutto — also steuer- und sozialabgabefrei (bis zu den Höchstgrenzen).
- Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Bestand) gilt ein Pflichtzuschuss von 15 %.
- Es gibt fünf Durchführungswege — die Form wählt der Arbeitgeber.
- Bei Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben (Kranken- & Pflegeversicherung) an.
Wie die bAV funktioniert
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts und zahlst diesen Betrag in deinen Vorsorgevertrag ein. Weil das vor Steuern und Sozialabgaben passiert, kostet dich eine Einzahlung von z. B. 100 € netto deutlich weniger als 100 € aus der Tasche.
Auch dein Arbeitgeber spart dabei Sozialabgaben — und muss seit 2019 mindestens 15 % davon als Zuschuss weitergeben (seit 2022 auch für bestehende Verträge). Manche Arbeitgeber legen freiwillig deutlich mehr drauf — und genau dann wird die bAV richtig attraktiv.
Was bleibt netto übrig?
Entgeltumwandlung im Rechenbeispiel
So wirkt sich eine Entgeltumwandlung von 200 € (plus 15 % Arbeitgeberzuschuss) auf deine Lohnabrechnung aus — Stand 2026:
| ohne bAV | mit bAV | |
|---|---|---|
| Brutto | 3.000 € | 3.000 € |
| Entgeltumwandlung | 0 € | 200 € |
| Sparbetrag inkl. 15 % AG-Zuschuss | — | 230 € |
| Steuer- & abgabepflichtiges Brutto | 3.000 € | 2.800 € |
| − Steuern | 293,08 € | 250 € |
| − Sozialabgaben | 652,50 € | 609 € |
| Netto | 2.054,42 € | 1.941 € |
| Dein Nettoaufwand für die bAV | — | 113,42 € |
Für 230 € im Vertrag zahlst du selbst nur 113,42 €. (Steuerklasse 1, keine Kinder, kein Kirchgeld, KV-Zusatz 2,9 %)
Fünf Formen
Die fünf Durchführungswege
Welche Form genutzt wird, entscheidet dein Arbeitgeber — du hast in der Regel kein Mitspracherecht.
Direktversicherung
Der häufigste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf dein Leben ab. Einfach, portabel — und muss mindestens angeboten werden.
Pensionskasse
Ähnlich der Direktversicherung, aber über eine eigenständige Versorgungseinrichtung mit Rechtsanspruch. Darf mit höherem Rechnungszins (2026: 1 %) kalkulieren.
Pensionsfonds
Darf einen größeren Teil in Aktien investieren — höhere Renditechancen, dafür weniger Garantien. Nur lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht.
Höchste AktienquoteUnterstützungskasse
Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mit unbegrenzter Leistungshöhe — ideal für gut bezahlte Fach- und Führungskräfte.
Pensionszusage
Direkte Versorgungszusage des Arbeitgebers aus betrieblichen Mitteln, oft über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Vor allem bei größeren Firmen.
Wenn du wählen darfst
Hast du ausnahmsweise die Wahl, nimm die Form mit der höchsten Aktienquote — meist den Pensionsfonds. Nur so kann dein Geld wirklich performen.
Steuern & Sozialabgaben
Der Steuervorteil dreht sich um — von der Einzahlung in die Auszahlung. In der Ansparphase sparst du, in der Rentenphase wird abgerechnet.
In der Ansparphase (2026)
Bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450 €/Monat) sind:
- 338 €/Monat (4 %) steuer- und sozialabgabefrei
- 676 €/Monat (8 %) steuerfrei, aber sozialabgabepflichtig
Weil du auf diese Beiträge keine Steuer zahlst, kannst du sie auch nicht von der Steuer absetzen — und musst sie bis zur Höchstgrenze gar nicht in der Steuererklärung angeben.
Bei Auszahlung
Die bAV wird voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (im Alter meist niedriger). Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von rund 20 % — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil trägst du allein. Immerhin: Auf die KV gibt es 2026 einen Freibetrag von 197,75 €.
Für Arbeitnehmer:innen
Vor- und Nachteile
Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung gibt es nur Vorteile. Die folgende Gegenüberstellung gilt für die Entgeltumwandlung.
+ Dafür spricht
- Zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber aufbauen.
- In der Einzahlung Steuern und Sozialabgaben sparen.
- 15 % Arbeitgeberzuschuss (oft mehr) geschenkt mitnehmen.
- Unkompliziert — dein Arbeitgeber kümmert sich um alles.
− Dagegen spricht
- Niedrigeres Brutto → weniger gesetzliche Rente, ALG & Krankengeld.
- Bei Auszahlung volle Steuer und volle KV/PV-Beiträge.
- Unflexibel — Kündigung kaum möglich, Geld erst zu Rentenbeginn.
- Beim Arbeitgeberwechsel schwer mitzunehmen.
Wann sich die bAV wirklich lohnt
Eine voll arbeitgeberfinanzierte bAV lohnt sich immer — du bekommst Geld geschenkt und hast keine Nachteile. Bei der Entgeltumwandlung ist die Antwort ehrlicher Weise: kommt darauf an.
Der gesetzliche Zuschuss von 15 % reicht oft nicht, um die geringere gesetzliche Rente und die Abgaben bei Auszahlung auszugleichen. Sinnvoll wird die Entgeltumwandlung meist erst, wenn dein Arbeitgeber mit mindestens 20 %, besser 30 % bezuschusst.
Dazu kommt die Renditefrage: Weil viele bAV-Formen per Gesetz eine 100-prozentige Beitragsgarantie vorsehen, wird oft sehr konservativ angelegt. Eine gute ETF-Rentenversicherung kann da renditestärker sein. Ich rechne dir dein konkretes Arbeitgeberangebot durch und vergleiche es mit der privaten Alternative.
Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz
Was sich 2026/2027 ändert
Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wird die bAV ausgeweitet — vor allem für kleinere Unternehmen und Geringverdienende.
- Höhere Abfindungsgrenzen: bis 59,33 € monatliche Rente bzw. 7.119 € Kapital (mit Zustimmung, Auszahlung vor Rentenbeginn).
- Kleinstanwartschaften können alternativ in die gesetzliche Rentenversicherung fließen.
- Sozialpartnermodelle werden vereinfacht; Opting-out per Betriebsvereinbarung möglich, wenn der Arbeitgeber pauschal 20 % zuschießt.
- Mehr Förderung für Geringverdienende: max. arbeitgeberfinanzierter Beitrag steigt auf 1.200 € pro Jahr, die Förderung auf 360 € jährlich.
- Die Einkommensgrenze wird dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.
- Vorzeitiger Bezug möglich, wenn gleichzeitig eine gesetzliche Teilrente läuft (mit Abschlägen).
Zahlt dein Chef alles, ist die bAV geschenktes Geld. Bei der Entgeltumwandlung entscheidet der Zuschuss — bei mageren 15 % ist privat oft die bessere Wahl.
Imran SunaoğluHäufige Fragen
Das fragen mich Arbeitnehmer:innen oft.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Eine voll arbeitgeberfinanzierte bAV lohnt sich immer — das ist geschenktes Geld. Bei der Entgeltumwandlung kommt es auf den Zuschuss an: Der gesetzliche 15-%-Zuschuss reicht oft nicht, um die geringere gesetzliche Rente und die Abgaben bei Auszahlung auszugleichen. Sinnvoll wird es meist erst ab 20–30 % Arbeitgeberzuschuss.
Kann ich die bAV kündigen?
In der Regel nicht. Besser ist eine Beitragsfreistellung — der Vertrag bleibt bestehen, du zahlst aber nichts mehr ein und musst keine Steuern/Sozialabgaben zurückzahlen. Eine echte Kündigung mit Auszahlung ist nur möglich, wenn die spätere Rente sehr gering ausfällt (Abfindungsgrenze 2026: 39,55 € monatliche Rente).
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Du kannst sie nicht einfach mitnehmen — der neue Arbeitgeber arbeitet oft mit einem anderen Versicherer. Meist bleibt nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder privat (ohne Zuschuss und Steuervorteil) weiterzuführen. Wer häufig den Job wechselt oder in die Selbstständigkeit will, fährt mit einer privaten Vorsorge oft besser.
Wie wird die bAV besteuert?
In der Ansparphase ist die Entgeltumwandlung bis zu den Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabefrei. Bei Auszahlung wird die bAV voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert — der im Alter meist niedriger ist — und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (rund 20 %, mit KV-Freibetrag von 197,75 € in 2026).
Mindert die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?
Ja. Weil dein Bruttogehalt sinkt, zahlst du auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein — dein späterer Anspruch auf gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld sinkt entsprechend. Das gehört in jede ehrliche Rechnung.
Welcher Durchführungsweg ist der beste?
Das entscheidet dein Arbeitgeber — du hast meist keine Wahl. Wenn doch, würde ich die Form mit der höchsten Aktienquote wählen, das ist häufig der Pensionsfonds. Generell ist die Rendite der bAV wegen der oft 100-prozentigen Beitragsgarantie eher konservativ.
