Betriebliche Altersvorsorge

Über den Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben sparen — die bAV ist der einzige Vorsorgeweg, bei dem auch dein Chef (mindestens 15 %) etwas dazugibt.

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zur 2. Schicht der Altersvorsorge — du baust sie über deinen Arbeitgeber auf. Sie steht nur Arbeitnehmer:innen offen; Selbstständige und Beamt:innen können keine bAV abschließen. Den Beitrag finanziert entweder dein Chef komplett, du selbst über die Entgeltumwandlung aus dem Brutto — oder beide gemeinsam.

Klingt erstmal nach einem Selbstläufer, ist es aber nicht immer. Eine voll arbeitgeberfinanzierte bAV ist geschenktes Geld. Bei der Entgeltumwandlung lohnt es sich dagegen, genau hinzuschauen: Hier entscheidet vor allem die Höhe des Arbeitgeber­zuschusses, ob sich der Aufwand wirklich rechnet.

Auf einen Blick

  • Mit der bAV baust du über deinen Arbeitgeber eine zusätzliche Rente auf.
  • Dein Arbeitgeber muss dir mindestens eine Direktversicherung per Entgeltumwandlung anbieten.
  • Bei der Entgeltumwandlung zahlst du aus dem Brutto — also steuer- und sozialabgabefrei (bis zu den Höchstgrenzen).
  • Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Bestand) gilt ein Pflichtzuschuss von 15 %.
  • Es gibt fünf Durchführungswege — die Form wählt der Arbeitgeber.
  • Bei Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben (Kranken- & Pflegeversicherung) an.

Wie die bAV funktioniert

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts und zahlst diesen Betrag in deinen Vorsorge­vertrag ein. Weil das vor Steuern und Sozialabgaben passiert, kostet dich eine Einzahlung von z. B. 100 € netto deutlich weniger als 100 € aus der Tasche.

Auch dein Arbeitgeber spart dabei Sozialabgaben — und muss seit 2019 mindestens 15 % davon als Zuschuss weitergeben (seit 2022 auch für bestehende Verträge). Manche Arbeitgeber legen freiwillig deutlich mehr drauf — und genau dann wird die bAV richtig attraktiv.

Geschenktes Geld: Bietet dein Arbeitgeber eine voll arbeitgeberfinanzierte bAV an, gibt es nichts zu überlegen — das solltest du immer mitnehmen.

Was bleibt netto übrig?

Entgeltumwandlung im Rechenbeispiel

So wirkt sich eine Entgeltumwandlung von 200 € (plus 15 % Arbeitgeber­zuschuss) auf deine Lohnabrechnung aus — Stand 2026:

  ohne bAV mit bAV
Brutto3.000 €3.000 €
Entgeltumwandlung0 €200 €
Sparbetrag inkl. 15 % AG-Zuschuss230 €
Steuer- & abgabepflichtiges Brutto3.000 €2.800 €
− Steuern293,08 €250 €
− Sozialabgaben652,50 €609 €
Netto2.054,42 €1.941 €
Dein Nettoaufwand für die bAV113,42 €

Für 230 € im Vertrag zahlst du selbst nur 113,42 €. (Steuerklasse 1, keine Kinder, kein Kirchgeld, KV-Zusatz 2,9 %)

Die Kehrseite: Durch die Entgeltumwandlung sinkt dein Bruttogehalt — und das ist die Berechnungsgrundlage für deine spätere gesetzliche Rente (sowie Arbeitslosen- und Krankengeld). Dieser Punkt gehört in jede ehrliche bAV-Rechnung.

Fünf Formen

Die fünf Durchführungswege

Welche Form genutzt wird, entscheidet dein Arbeitgeber — du hast in der Regel kein Mitspracherecht.

Weg 01

Direktversicherung

Der häufigste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf dein Leben ab. Einfach, portabel — und muss mindestens angeboten werden.

Weg 02

Pensionskasse

Ähnlich der Direktversicherung, aber über eine eigenständige Versorgungs­einrichtung mit Rechtsanspruch. Darf mit höherem Rechnungszins (2026: 1 %) kalkulieren.

Weg 03

Pensionsfonds

Darf einen größeren Teil in Aktien investieren — höhere Rendite­chancen, dafür weniger Garantien. Nur lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht.

Höchste Aktienquote
Weg 04

Unterstützungskasse

Rechtlich selbstständige Versorgungs­einrichtung mit unbegrenzter Leistungshöhe — ideal für gut bezahlte Fach- und Führungskräfte.

Weg 05

Pensionszusage

Direkte Versorgungs­zusage des Arbeitgebers aus betrieblichen Mitteln, oft über eine Rückdeckungs­versicherung abgesichert. Vor allem bei größeren Firmen.

Mein Tipp

Wenn du wählen darfst

Hast du ausnahmsweise die Wahl, nimm die Form mit der höchsten Aktienquote — meist den Pensionsfonds. Nur so kann dein Geld wirklich performen.

Steuern & Sozialabgaben

Der Steuervorteil dreht sich um — von der Einzahlung in die Auszahlung. In der Ansparphase sparst du, in der Rentenphase wird abgerechnet.

In der Ansparphase (2026)

Bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450 €/Monat) sind:

  • 338 €/Monat (4 %) steuer- und sozialabgabefrei
  • 676 €/Monat (8 %) steuerfrei, aber sozialabgabepflichtig

Weil du auf diese Beiträge keine Steuer zahlst, kannst du sie auch nicht von der Steuer absetzen — und musst sie bis zur Höchstgrenze gar nicht in der Steuererklärung angeben.

Bei Auszahlung

Die bAV wird voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (im Alter meist niedriger). Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungs­beiträge von rund 20 % — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil trägst du allein. Immerhin: Auf die KV gibt es 2026 einen Freibetrag von 197,75 €.

Für Arbeitnehmer:innen

Vor- und Nachteile

Bei reiner Arbeitgeber­finanzierung gibt es nur Vorteile. Die folgende Gegenüberstellung gilt für die Entgeltumwandlung.

+ Dafür spricht

  • Zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber aufbauen.
  • In der Einzahlung Steuern und Sozialabgaben sparen.
  • 15 % Arbeitgeberzuschuss (oft mehr) geschenkt mitnehmen.
  • Unkompliziert — dein Arbeitgeber kümmert sich um alles.

Dagegen spricht

  • Niedrigeres Brutto → weniger gesetzliche Rente, ALG & Krankengeld.
  • Bei Auszahlung volle Steuer und volle KV/PV-Beiträge.
  • Unflexibel — Kündigung kaum möglich, Geld erst zu Rentenbeginn.
  • Beim Arbeitgeberwechsel schwer mitzunehmen.

Wann sich die bAV wirklich lohnt

Eine voll arbeitgeber­finanzierte bAV lohnt sich immer — du bekommst Geld geschenkt und hast keine Nachteile. Bei der Entgeltumwandlung ist die Antwort ehrlicher Weise: kommt darauf an.

Der gesetzliche Zuschuss von 15 % reicht oft nicht, um die geringere gesetzliche Rente und die Abgaben bei Auszahlung auszugleichen. Sinnvoll wird die Entgeltumwandlung meist erst, wenn dein Arbeitgeber mit mindestens 20 %, besser 30 % bezuschusst.

Dazu kommt die Rendite­frage: Weil viele bAV-Formen per Gesetz eine 100-prozentige Beitragsgarantie vorsehen, wird oft sehr konservativ angelegt. Eine gute ETF-Rentenversicherung kann da renditestärker sein. Ich rechne dir dein konkretes Arbeitgeber­angebot durch und vergleiche es mit der privaten Alternative.

Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz

Was sich 2026/2027 ändert

Mit dem zweiten Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG II) wird die bAV ausgeweitet — vor allem für kleinere Unternehmen und Geringverdienende.

Ab 2026
  • Höhere Abfindungsgrenzen: bis 59,33 € monatliche Rente bzw. 7.119 € Kapital (mit Zustimmung, Auszahlung vor Rentenbeginn).
  • Kleinstanwartschaften können alternativ in die gesetzliche Rentenversicherung fließen.
  • Sozialpartnermodelle werden vereinfacht; Opting-out per Betriebs­vereinbarung möglich, wenn der Arbeitgeber pauschal 20 % zuschießt.
Ab 2027
  • Mehr Förderung für Geringverdienende: max. arbeitgeber­finanzierter Beitrag steigt auf 1.200 € pro Jahr, die Förderung auf 360 € jährlich.
  • Die Einkommensgrenze wird dynamisch an die Beitragsbemessungs­grenze gekoppelt.
  • Vorzeitiger Bezug möglich, wenn gleichzeitig eine gesetzliche Teilrente läuft (mit Abschlägen).

Zahlt dein Chef alles, ist die bAV geschenktes Geld. Bei der Entgeltumwandlung entscheidet der Zuschuss — bei mageren 15 % ist privat oft die bessere Wahl.

Imran Sunaoğlu

Häufige Fragen

Das fragen mich Arbeitnehmer:innen oft.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Eine voll arbeitgeberfinanzierte bAV lohnt sich immer — das ist geschenktes Geld. Bei der Entgeltumwandlung kommt es auf den Zuschuss an: Der gesetzliche 15-%-Zuschuss reicht oft nicht, um die geringere gesetzliche Rente und die Abgaben bei Auszahlung auszugleichen. Sinnvoll wird es meist erst ab 20–30 % Arbeitgeberzuschuss.

Kann ich die bAV kündigen?

In der Regel nicht. Besser ist eine Beitragsfreistellung — der Vertrag bleibt bestehen, du zahlst aber nichts mehr ein und musst keine Steuern/Sozialabgaben zurückzahlen. Eine echte Kündigung mit Auszahlung ist nur möglich, wenn die spätere Rente sehr gering ausfällt (Abfindungsgrenze 2026: 39,55 € monatliche Rente).

Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Du kannst sie nicht einfach mitnehmen — der neue Arbeitgeber arbeitet oft mit einem anderen Versicherer. Meist bleibt nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder privat (ohne Zuschuss und Steuervorteil) weiterzuführen. Wer häufig den Job wechselt oder in die Selbstständigkeit will, fährt mit einer privaten Vorsorge oft besser.

Wie wird die bAV besteuert?

In der Ansparphase ist die Entgeltumwandlung bis zu den Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabefrei. Bei Auszahlung wird die bAV voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert — der im Alter meist niedriger ist — und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (rund 20 %, mit KV-Freibetrag von 197,75 € in 2026).

Mindert die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?

Ja. Weil dein Bruttogehalt sinkt, zahlst du auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein — dein späterer Anspruch auf gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld sinkt entsprechend. Das gehört in jede ehrliche Rechnung.

Welcher Durchführungsweg ist der beste?

Das entscheidet dein Arbeitgeber — du hast meist keine Wahl. Wenn doch, würde ich die Form mit der höchsten Aktienquote wählen, das ist häufig der Pensionsfonds. Generell ist die Rendite der bAV wegen der oft 100-prozentigen Beitragsgarantie eher konservativ.

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