Dienstunfähigkeits­versicherung

Beamt:innen brauchen einen speziellen Schutz. Eine echte DU-Klausel sorgt dafür, dass im Fall der Dienst­unfähigkeit auch wirklich ausgezahlt wird — und nicht nur bei Berufsunfähigkeit.

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Beamt:innen werden vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt, wenn sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können — auch wenn sie nach den BU-Definitionen nicht berufsunfähig wären. Eine Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel sichert dieses Risiko ab.

Echte vs. unechte Dienst­unfähigkeits­klausel

Achte unbedingt auf die „echte DU-Klausel": Wenn der Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt, leistet die Versicherung automatisch — ohne erneute eigene Prüfung. Bei der unechten Klausel prüft die Versicherung trotzdem nach ihren eigenen Kriterien — das ist meist nicht das, was du willst.

Anwärter, Beamter auf Probe, Beamter auf Lebenszeit

In jeder Beamten­phase gelten andere Versorgungs­regelungen — und damit andere Absicherungs­bedarfe. Ich rechne mit dir die Versorgungs­lücke in deiner jeweiligen Phase aus und finde die passende Police.

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